Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Wie geht es Ihnen mit dem Wort „Datenschutz-Grundverordnung“? Ganz ehrlich: Ich mag es kaum mehr hören! In den letzten Wochen habe ich so viele E-Mails zum Thema Datenschutz bekommen wie vorher in zehn Jahren nicht. Und obwohl die DSGVO eigentlich schon seit über zwei Jahren gilt, scheint doch so gut wie jeder, der da schreibt, völlig überrascht worden zu sein.
Dabei hat sich nicht viel geändert. Was bisher laut BDSG verboten war, ist es immer noch, und die Werkzeuge, mit denen man bisher datenschutzkonform arbeiten konnte, sind nach wie vor die richtigen. Wer auf hunter setzt, hat alles Handwerkzeug parat, was er braucht, um der „neuen“ DSGVO zu entsprechen und das auch nachzuweisen. Denn das ist - neben den drastisch erhöhten Strafen - die wirklich entscheidende Neuigkeit in diesem Zusammenhang: Die Beweislast hat sich umgekehrt. Man muss also den Datenschutz nicht nur kompromisslos einhalten, sondern das auch jederzeit uneingeschränkt nachweisen können. Mit E-Mail und Excel-Listen wird das kaum gelingen, mit professioneller Recruiting-Software wie hunter durchaus. In diesem Sinne einen guten Start in die DSGVO!
Ihr Gerhard Schickel
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